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Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses

Mit diesem Formular des Bundesamts für Justiz beantragen Sie ein Führungszeugnis schriftlich per Post, zum Beispiel wenn Sie im Ausland leben oder das Online-Verfahren nicht nutzen können.

Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses

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Worum es bei diesem Formular geht

Das Führungszeugnis (umgangssprachlich oft polizeiliches Führungszeugnis genannt) ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister, der zeigt, ob gegen eine Person Eintragungen wegen Straftaten vorliegen. Dieses Formular des Bundesamts für Justiz ist der schriftliche, postalische Antrag. Er richtet sich vor allem an Personen, die das Online-Verfahren über fuehrungszeugnis.bund.de nicht nutzen können, etwa weil sie keinen deutschen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion besitzen, oder die im Ausland leben und nicht persönlich bei einem Bürgeramt vorsprechen können.

Wer es typischerweise braucht

  • Deutsche Staatsangehörige oder frühere Einwohner, die im Ausland leben und ein Führungszeugnis für eine Bewerbung, ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung brauchen.
  • Personen ohne Online-Ausweisfunktion, die den Antrag nicht über das Bürgeramt vor Ort stellen möchten.
  • Arbeitgeber oder Vereine, die von Beschäftigten oder ehrenamtlich Tätigen ein erweitertes Führungszeugnis verlangen, etwa bei der Arbeit mit Minderjährigen.

Wer in Deutschland wohnt und einen Online-Ausweis besitzt, ist mit dem Online-Antrag unter fuehrungszeugnis.bund.de meist schneller fertig. Dieses PDF-Formular ist die Alternative für alle anderen Fälle.

Was Sie vorher brauchen

  • Ihre vollständigen Personendaten: Familienname, gegebenenfalls Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsland sowie Ihre Staatsangehörigkeit.
  • Ihre aktuelle Anschrift, bei Wohnsitz im Ausland die ausländische Privatanschrift.
  • Falls das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden soll: deren genaue Bezeichnung und Anschrift sowie, falls bekannt, das Aktenzeichen.
  • Einen gültigen Ausweis, da eine Behörde, eine deutsche Botschaft oder ein deutsches Konsulat, eine Polizeidienststelle oder ein Notar Ihre Personendaten und Unterschrift amtlich bestätigen muss, bevor Sie das Formular einsenden.
  • Den Nachweis der Gebührenüberweisung von 13 Euro an das Bundesamt für Justiz.

So füllen Sie es online mit PDF Editify aus

Öffnen Sie die Vorlage und klicken Sie auf Fill Template Now. Das Formular öffnet sich im Editor mit allen Feldern zum direkten Ausfüllen:

  1. Art des Führungszeugnisses: wählen Sie zwischen einem einfachen und einem erweiterten Führungszeugnis. Das erweiterte benötigen Sie nur, wenn ein Gesetz es vorschreibt oder wenn Sie mit Minderjährigen arbeiten, und Sie müssen dafür eine schriftliche Bestätigung des Bedarfs beilegen.
  2. Versand: geben Sie an, ob das Führungszeugnis an Ihre ausländische Privatanschrift gehen soll oder direkt an eine deutsche Behörde, inklusive deren Name, Anschrift und Verwendungszweck.
  3. Gebühr: tragen Sie das Datum der Überweisung der 13 Euro an das Bundesamt für Justiz ein. Als Verwendungszweck gehören Ihr Vor- und Nachname sowie ein vorhandenes Aktenzeichen in das Feld.
  4. Personendaten: Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland und Staatsangehörigkeit.
  5. Unterschrift: unterschreiben Sie das Feld für die antragstellende Person. Den Block zur amtlichen Bestätigung füllt die Behörde, Botschaft, der Notar oder die Polizeidienststelle aus, bei der Sie sich ausweisen.

Zum Schluss können Sie das Dokument direkt im Editor unterschreiben und als PDF herunterladen, um es auszudrucken.

Unterschrift und Einreichung

Das ausgefüllte Formular muss eigenhändig unterschrieben sein, und Ihre Personendaten und Unterschrift müssen amtlich bestätigt werden, durch eine deutsche Botschaft oder ein Konsulat, eine inländische Behörde, eine Polizeidienststelle oder einen Notar. Schicken Sie anschließend das Original des Antrags zusammen mit der Kopie des Überweisungsbelegs an das Bundesamt für Justiz, 53094 Bonn. Aktuelle Informationen und die Online-Alternative finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Justiz zum Führungszeugnis.

Fristen und Gebühren

Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13 Euro, bei postalischem Antrag per Überweisung an das Bundesamt für Justiz zu zahlen. Für eine zusätzliche Überbeglaubigung zur Verwendung im Ausland fällt eine weitere Gebühr von 25 Euro an, eine Apostille oder Legalisation übernimmt das Auswärtige Amt. Es gibt keine Antragsfrist, das Führungszeugnis kann jederzeit beantragt werden. Die Bearbeitung dauert nach Angaben des Bundesamts für Justiz derzeit mehrere Wochen, bei zusätzlich benötigter Auskunft aus einem anderen europäischen Register kann es länger dauern. Stand der Angaben: 11. Oktober 2026, Quelle: Bundesamt für Justiz.

Häufige Fehler

  • Das Formular ohne amtliche Bestätigung von Personendaten und Unterschrift einsenden, der Antrag wird dann zurückgeschickt.
  • Ein erweitertes Führungszeugnis ankreuzen, ohne die geforderte schriftliche Bestätigung des Bedarfs beizulegen.
  • Die Gebühr vergessen oder ohne den korrekten Verwendungszweck (Name und Aktenzeichen) überweisen, sodass die Zahlung nicht zugeordnet werden kann.
  • Eine unleserliche oder unvollständige ausländische Anschrift angeben, was die Zustellung verzögert.
  • Vergessen, dass eine Behörde ausländische Stellen nicht direkt beliefert werden kann, das Führungszeugnis geht in diesem Fall nur an eine deutsche Behörde oder an Sie selbst.

Fonte ufficiale: Bundesamt für Justiz · Versione: Stand: September 2026

Moduli, scadenze e costi cambiano. Prima di inviarlo, verifica sul sito ufficiale di usare la versione aggiornata. Questa pagina non costituisce consulenza legale o fiscale.

Domande frequenti

Die Gebühr beträgt 13 Euro. Bei postalischem Antrag überweisen Sie den Betrag an das Bundesamt für Justiz, bei einer Überbeglaubigung für die Verwendung im Ausland kommen 25 Euro hinzu. Stand: 11. Oktober 2026, Quelle: Bundesamt für Justiz.

Eine deutsche Botschaft oder ein Konsulat, eine inländische Behörde, eine Polizeidienststelle oder ein Notar können Ihre Personendaten und Unterschrift amtlich bestätigen, bevor Sie den Antrag einsenden.

Ja, über fuehrungszeugnis.bund.de, wenn Sie einen deutschen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion besitzen. Dieses Formular ist die postalische Alternative für alle anderen Fälle.

Das Bundesamt für Justiz nennt derzeit mehrere Wochen Bearbeitungszeit wegen hoher Antragszahlen. Wird zusätzlich eine Auskunft aus einem anderen europäischen Register benötigt, kann es länger dauern.

Nur wenn ein Gesetz es ausdrücklich vorschreibt oder wenn Sie mit Minderjährigen arbeiten. In diesem Fall müssen Sie dem Antrag eine schriftliche Bestätigung des Bedarfs beilegen.