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KG 1 - Antrag auf Kindergeld

Mit dem Formular KG 1 beantragen Eltern Kindergeld bei der Familienkasse. Hier erfahren Sie, wie Sie es online ausfüllen, unterschreiben und einreichen.

KG 1 - Antrag auf Kindergeld

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Was ist das Formular KG 1

KG 1 ist der offizielle Antrag auf Kindergeld der Familienkasse, die zur Bundesagentur für Arbeit gehört. Mit diesem Formular melden Sie sich selbst als antragstellende Person an und machen Angaben zu Ihrem Haushalt, Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner und Ihrer Bankverbindung. Für jedes Kind, für das Sie Kindergeld beantragen, muss zusätzlich eine separate "Anlage Kind" eingereicht werden. Diese Anlage ist nicht Teil dieser Datei und muss zusätzlich von der Familienkasse-Webseite heruntergeladen und beigefügt werden.

Wer benötigt dieses Formular

Eltern, die nach der Geburt eines Kindes erstmals Kindergeld beantragen. Eltern, die aus dem Ausland nach Deutschland gezogen sind und hier erstmals einen Antrag stellen. Eltern, deren über 18-jähriges Kind eine Ausbildung beginnt oder sich in einer besonderen Lebenssituation befindet, die einen neuen Antrag erfordert. Auch Pflegeeltern, Großeltern oder andere Personen mit einem Kindschaftsverhältnis können antragsberechtigt sein, wenn das Kind in ihrem Haushalt lebt.

Was Sie vorher brauchen

  • Ihre steuerliche Identifikationsnummer sowie die Ihres Kindes, zu finden auf dem Schreiben des Bundeszentralamtes für Steuern, auf der Lohnsteuerbescheinigung oder im Einkommensteuerbescheid.
  • Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit der antragstellenden Person und gegebenenfalls des Ehepartners oder Lebenspartners.
  • IBAN und BIC des Kontos, auf das das Kindergeld ausgezahlt werden soll.
  • Angaben zu bereits laufendem Kindergeld für andere Kinder, falls zutreffend.
  • Für jedes Kind eine separat ausgefüllte "Anlage Kind" mit den passenden Nachweisen.

So füllen Sie es online mit PDF Editify aus

Klicken Sie auf "Vorlage jetzt ausfüllen", um den KG 1 im Editor mit allen Feldern zum direkten Eintippen zu öffnen.

  • Abschnitt 1, Angaben zur antragstellenden Person: steuerliche Identifikationsnummer, Titel, Familienname, Vorname, gegebenenfalls Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Anschrift. Kreuzen Sie anschließend Ihren Familienstand an, zum Beispiel ledig, verheiratet oder dauernd getrennt lebend.
  • Abschnitt 2, Angaben zum Ehepartner, Lebenspartner oder anderen Elternteil im Haushalt: die gleichen Angaben wie in Abschnitt 1, soweit zutreffend. Lassen Sie den Abschnitt leer, wenn Sie alleinerziehend sind und keine der genannten Personen im Haushalt lebt.
  • Abschnitt 3, Zahlungsweg: IBAN, BIC und die Bank des Kontos. Kreuzen Sie an, ob die antragstellende Person selbst Kontoinhaber ist oder tragen Sie den Namen der tatsächlichen Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers ein.
  • Abschnitt 4, abweichender Bescheidempfänger: nur ausfüllen, wenn der Kindergeldbescheid an eine andere Person, zum Beispiel einen Steuerberater, geschickt werden soll.
  • Abschnitt 5, bereits bezogenes Kindergeld: tragen Sie Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und die zuständige Familienkasse für Kinder ein, für die Sie schon Kindergeld erhalten.
  • Abschnitt 6, Kinder mit Kindergeldbezug durch eine andere Person: tragen Sie hier weitere eigene Kinder ein, für die eine andere Person das Kindergeld bezieht.

Denken Sie daran, für jedes im Antrag genannte Kind zusätzlich eine "Anlage Kind" auszufüllen und beizulegen, da die Familienkasse den Antrag sonst nicht vollständig bearbeiten kann.

Unterschreiben und wohin einreichen

Scrollen Sie zur Unterschriftenzeile und fügen Sie Ihre Unterschrift per Zeichnen, Eintippen oder Hochladen eines Bildes hinzu. Lebt der andere Elternteil oder Lebenspartner mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt und ist mit der Auszahlung an Sie einverstanden, sollte diese Person im unteren Feld ebenfalls unterschreiben. Laden Sie den ausgefüllten Antrag anschließend herunter und senden Sie ihn zusammen mit der Anlage Kind und eventuell geforderten Nachweisen postalisch an Ihre zuständige Familienkasse. Eine vollständig elektronische Antragstellung ohne Unterschrift ist nur über das Online-Angebot auf familienkasse.de mit BundID möglich.

Fristen und Gebühren

Die Antragstellung selbst ist kostenlos. Es gibt keine feste Abgabefrist, allerdings wird festgesetztes Kindergeld laut § 70 Abs. 1 Einkommensteuergesetz rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor dem Monat gezahlt, in dem der Antrag bei der Familienkasse eingeht. Je später Sie den Antrag stellen, desto mehr rückwirkende Monate können also verloren gehen (Stand der Formularversion September 2025, geprüft Oktober 2026).

Häufige Fehler

  • Die "Anlage Kind" wird vergessen, obwohl sie für jedes Kind separat erforderlich ist.
  • Die steuerliche Identifikationsnummer von antragstellender Person oder Kind fehlt oder ist veraltet.
  • Der Antrag bleibt unterschrieben durch nur eine Person, obwohl auch die Zustimmung des anderen Elternteils im Haushalt verlangt wird.
  • Bei getrennt lebenden Eltern wird "dauernd getrennt lebend" angekreuzt, obwohl keine der Parteien die Trennung dauerhaft aufrechterhalten möchte.
  • IBAN oder BIC werden fehlerhaft übertragen, was die Auszahlung verzögert.

Fonte ufficiale: Bundesagentur für Arbeit / Familienkasse · Versione: Stand September 2025 (KG 1 - 01.25)

Moduli, scadenze e costi cambiano. Prima di inviarlo, verifica sul sito ufficiale di usare la versione aggiornata. Questa pagina non costituisce consulenza legale o fiscale.

Domande frequenti

Nein. Das KG 1 füllen Sie einmal als antragstellende Person aus. Für jedes Kind, für das Sie Kindergeld beantragen, legen Sie zusätzlich eine eigene "Anlage Kind" bei, die Sie separat bei Ihrer Familienkasse oder auf familienkasse.de erhalten.

Nach § 70 Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG wird festgesetztes Kindergeld rückwirkend für höchstens die letzten sechs Monate vor dem Monat gezahlt, in dem der Antrag bei der Familienkasse eingegangen ist.

Nur wenn Sie den vollständig elektronischen Online-Antrag mit BundID-Identifizierung über familienkasse.de nutzen. Füllen Sie das PDF-Formular aus, müssen Sie es unterschreiben und per Post einreichen, da es sonst nicht gültig ist.

Lebt der andere leibliche Elternteil, Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt, sollte diese Person im unteren Unterschriftenfeld bestätigen, dass sie mit der Auszahlung an Sie einverstanden ist.

An die für Ihren Wohnort zuständige Familienkasse. Die genaue Anschrift finden Sie über die Postleitzahlensuche auf arbeitsagentur.de oder familienkasse.de.