Schweizer Steuerformulare

Formular 11 - Lohnausweis / Rentenbescheinigung

Das Formular 11 ist der einheitliche Schweizer Lohnausweis und die Rentenbescheinigung. Arbeitgeber und Vorsorgeeinrichtungen stellen es jährlich für Angestellte und Rentner aus.

Formular 11 - Lohnausweis / Rentenbescheinigung

Vervollständigen Sie Ihre Formular 11 - Lohnausweis / Rentenbescheinigung in 3 einfachen Schritten

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Was das Formular 11 ist

Das Formular 11 ist der einheitliche Schweizer Lohnausweis. Es ist dreisprachig (Deutsch, Französisch, Italienisch) und wird gleichzeitig als Rentenbescheinigung für Renten der zweiten Säule sowie für Entschädigungen von Verwaltungsräten und Leistungen der Arbeitslosenversicherung verwendet. Herausgeber sind die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) und die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV). Die Wegleitung zum Ausfüllen ist laut Herausgeber verbindlich.

Wer das Formular typischerweise braucht

Ausfüllen müssen es Arbeitgeber: Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, jedem Arbeitnehmenden einen Lohnausweis auszustellen. Vorsorgeeinrichtungen der zweiten Säule, die eine Rente auszahlen, bescheinigen diese auf demselben Formular oder auf einem inhaltlich gleichen eigenen Formular. Der Lohnausweis geht an die angestellte Person, die ihn für die Steuererklärung benötigt. Kleine Betriebe, Vereine und Privathaushalte ohne Lohnsoftware füllen ihn oft von Hand aus.

Was Sie vor dem Start bereithalten sollten

  • Die AHV-Nummer (13 Ziffern) und das Geburtsdatum der angestellten Person
  • Die aktuelle Wohnadresse mit vollständigem Vornamen
  • Eintritts- und Austrittsdatum innerhalb des Kalenderjahres
  • Die Lohnabrechnungen des ganzen Jahres, getrennt nach Bruttolohn, Naturalleistungen, Spesen und Abzügen
  • Angaben zu Geschäftsfahrzeug, Kantinenverpflegung und Lunch-Checks
  • Die aktuelle Wegleitung der ESTV (gültig ab 1. Januar 2026), die jede Ziffer erklärt

So füllen Sie das Formular online mit PDF Editify aus

Klicken Sie auf dieser Seite auf "Fill Template Now". Das Formular öffnet sich im Editor, die Felder sind bereit zum Tippen. Klicken Sie ein Feld an, tragen Sie den Wert ein und wechseln Sie zum nächsten Feld. Zum Schluss können Sie unterschreiben (zeichnen, tippen oder eine Unterschrift hochladen) und die Datei herunterladen. Vor dem Download ist ein Plan nötig: Der One Week Plan kostet 3 US-Dollar einmalig und läuft von selbst aus, Standard kostet 10 US-Dollar pro Monat oder 100 US-Dollar pro Jahr, Lifetime gibt es ab 99 US-Dollar einmalig.

Kopfbereich: Buchstaben A bis E

  • A und B: Kreuzen Sie an, ob das Formular als Lohnausweis oder als Rentenbescheinigung dient. Lohnausweis gilt auch für Verwaltungsratsbezüge und Ersatzeinkommen der Arbeitslosenversicherung.
  • C (AHV-Nr., Geburtsdatum): 13-stellige AHV-Nummer links, Geburtsdatum rechts.
  • D (Jahr): Das Kalenderjahr, für das der Lohn bescheinigt wird.
  • E (von, bis): Eintritt und Austritt im Jahr. Die Lohnperiode ist auch bei ganzjähriger Anstellung anzugeben.

Ankreuzfelder F und G

  • F (Unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort): ankreuzen, wenn der Arbeitsweg nichts kostet, etwa bei einem Geschäftsfahrzeug.
  • G (Kantinenverpflegung / Lunch-Checks): ankreuzen, wenn Lunch-Checks abgegeben werden oder verbilligtes Essen im Personalrestaurant möglich ist.

Adresse und Beträge, Ziffern 1 bis 11

Im grossen Feld oben rechts steht die Adresse der angestellten Person. Beträge werden nur in ganzen Franken eingetragen (Hinweis H auf dem Formular).

ZifferInhalt auf dem Formular
1Lohn bzw. Rente, soweit nicht unter Ziffer 2 bis 7 aufzuführen
2.1 bis 2.3Gehaltsnebenleistungen: Verpflegung und Unterkunft, Privatanteil Geschäftsfahrzeug, andere (mit Art)
3Unregelmässige Leistungen (mit Art)
4Kapitalleistungen (mit Art)
5Beteiligungsrechte gemäss Beiblatt
6Verwaltungsratsentschädigungen
7Andere Leistungen (mit Art)
8Bruttolohn total bzw. Rente (Summe der Ziffern 1 bis 7)
9Beiträge AHV/IV/EO/ALV/NBUV
10.1 und 10.2Berufliche Vorsorge, 2. Säule: ordentliche Beiträge und Beiträge für den Einkauf
11Nettolohn bzw. Rente, wird in die Steuererklärung übertragen

Ziffer 8 ist laut Wegleitung das Total der Einkünfte aus den Ziffern 1 bis 7 vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge. Ziffer 11 ergibt sich aus Ziffer 8 abzüglich der Ziffern 9 und 10.

Ziffern 12 bis 15

  • 12 (Quellensteuerabzug): Gesamtbetrag der Quellensteuer, nur bei Arbeitnehmenden, die an der Quelle besteuert werden.
  • 13.1 (Effektive Spesen): 13.1.1 Reise, Verpflegung, Übernachtung und 13.1.2 Übrige (mit Art).
  • 13.2 (Pauschalspesen): 13.2.1 Repräsentation, 13.2.2 Auto und 13.2.3 Übrige (mit Art).
  • 13.3 (Beiträge an die Weiterbildung): Betrag, den der Arbeitgeber übernommen hat.
  • 14 (Weitere Gehaltsnebenleistungen): Art der Leistung, die sonst nirgends Platz findet.
  • 15 (Bemerkungen): Zusätze wie "Einer von zwei Lohnausweisen", wenn mehrere ausgestellt werden.

Unterschreiben und Weitergeben

Im Feld "Ort und Datum" tragen Sie Ort und Datum des Ausfüllens ein, daneben Name und genaue Anschrift des Arbeitgebers, die zuständige Person und deren Telefonnummer. Lohnausweise sind zu unterzeichnen. Bei vollautomatisiert erstellten Lohnausweisen kann laut Wegleitung auf die Unterschrift verzichtet werden. In PDF Editify fügen Sie die Unterschrift im Editor ein, bevor Sie die Datei herunterladen.

Der Lohnausweis ist für die angestellte Person bestimmt. Einige Kantone verlangen laut Wegleitung zusätzlich ein Exemplar direkt für die kantonale Steuerverwaltung. Die jeweils genannten Kantone finden Sie im Abschnitt IV der Wegleitung. Das Formular selbst gibt es auf der Website der ESTV. Mehr zum Unterschreiben von PDF-Dateien finden Sie unter PDF unterschreiben.

Fristen und Kosten

Laut Wegleitung ist der Lohnausweis jährlich auszustellen, bei Wegzug oder Todesfall der angestellten Person sofort. Eine feste bundesweite Abgabefrist nennt die Wegleitung nicht. Planen Sie so, dass Ihre Mitarbeitenden den Ausweis rechtzeitig für ihre kantonale Steuererklärung haben. Das Formular der ESTV ist kostenlos erhältlich, die Wegleitung wurde zuletzt für 2026 überarbeitet (Stand der Prüfung: 24. Oktober 2026). Wer einen Lohnausweis nicht oder falsch ausstellt, kann laut Wegleitung bestraft oder haftbar gemacht werden.

Häufige Fehler

  • Cent-Beträge eintragen: Das Formular verlangt ganze Frankenbeträge.
  • Naturalleistungen im Lohn verstecken: Verpflegung, Privatanteil Geschäftsfahrzeug und andere Vorteile gehören unter Ziffer 2, nicht in Ziffer 1.
  • Summen nicht abgleichen: Ziffer 8 muss der Summe aus Ziffer 1 bis 7 entsprechen, Ziffer 11 dem Rest nach den Abzügen.
  • Lohnperiode weglassen: Auch bei ganzjähriger Anstellung sind Eintritt und Austritt anzugeben.
  • Art nicht benennen: Bei Ziffern mit Zeile "Art" fehlt sonst die Erklärung des Betrags.
  • Alte Formularversion verwenden: Prüfen Sie Formular und Wegleitung auf der ESTV-Seite, bevor Sie ausstellen.

Offizielle Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) / Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) · Version: Form. 11 dfi 605.040.18N 01.21

Formulare, Fristen und Gebühren ändern sich. Prüfen Sie vor dem Einreichen auf der offiziellen Website, ob Sie die aktuelle Version verwenden. Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung.

Häufig gestellte Fragen

Jeder Arbeitgeber ist laut der Wegleitung der ESTV und der Schweizerischen Steuerkonferenz verpflichtet, jedem Arbeitnehmenden einen Lohnausweis auszustellen. Vorsorgeeinrichtungen, die eine Rente der zweiten Säule auszahlen, bescheinigen diese auf dem Formular 11 oder einem inhaltlich gleichen eigenen Formular.

Laut Wegleitung jährlich für das jeweilige Kalenderjahr und sofort bei Wegzug oder Todesfall der angestellten Person. Eine Aufteilung auf mehrere Ausweise ist grundsätzlich nicht zulässig.

Nein. Auf dem Formular steht der Hinweis, dass nur ganze Frankenbeträge einzutragen sind.

Ja, Lohnausweise sind laut Wegleitung zu unterzeichnen. Bei vollautomatisiert erstellten Lohnausweisen kann auf die Unterschrift verzichtet werden.

Der Lohnausweis ist für die angestellte Person bestimmt. Einige Kantone verlangen laut Wegleitung zusätzlich ein Exemplar direkt für die kantonale Steuerverwaltung. Welche Kantone das betrifft, steht in Abschnitt IV der aktuellen Wegleitung.