Formular 11 - Lohnausweis / Rentenbescheinigung
Das Formular 11 ist der einheitliche Schweizer Lohnausweis und die Rentenbescheinigung. Arbeitgeber und Vorsorgeeinrichtungen stellen es jährlich für Angestellte und Rentner aus.
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Was das Formular 11 ist
Das Formular 11 ist der einheitliche Schweizer Lohnausweis. Es ist dreisprachig (Deutsch, Französisch, Italienisch) und wird gleichzeitig als Rentenbescheinigung für Renten der zweiten Säule sowie für Entschädigungen von Verwaltungsräten und Leistungen der Arbeitslosenversicherung verwendet. Herausgeber sind die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) und die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV). Die Wegleitung zum Ausfüllen ist laut Herausgeber verbindlich.
Wer das Formular typischerweise braucht
Ausfüllen müssen es Arbeitgeber: Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, jedem Arbeitnehmenden einen Lohnausweis auszustellen. Vorsorgeeinrichtungen der zweiten Säule, die eine Rente auszahlen, bescheinigen diese auf demselben Formular oder auf einem inhaltlich gleichen eigenen Formular. Der Lohnausweis geht an die angestellte Person, die ihn für die Steuererklärung benötigt. Kleine Betriebe, Vereine und Privathaushalte ohne Lohnsoftware füllen ihn oft von Hand aus.
Was Sie vor dem Start bereithalten sollten
- Die AHV-Nummer (13 Ziffern) und das Geburtsdatum der angestellten Person
- Die aktuelle Wohnadresse mit vollständigem Vornamen
- Eintritts- und Austrittsdatum innerhalb des Kalenderjahres
- Die Lohnabrechnungen des ganzen Jahres, getrennt nach Bruttolohn, Naturalleistungen, Spesen und Abzügen
- Angaben zu Geschäftsfahrzeug, Kantinenverpflegung und Lunch-Checks
- Die aktuelle Wegleitung der ESTV (gültig ab 1. Januar 2026), die jede Ziffer erklärt
So füllen Sie das Formular online mit PDF Editify aus
Klicken Sie auf dieser Seite auf "Fill Template Now". Das Formular öffnet sich im Editor, die Felder sind bereit zum Tippen. Klicken Sie ein Feld an, tragen Sie den Wert ein und wechseln Sie zum nächsten Feld. Zum Schluss können Sie unterschreiben (zeichnen, tippen oder eine Unterschrift hochladen) und die Datei herunterladen. Vor dem Download ist ein Plan nötig: Der One Week Plan kostet 3 US-Dollar einmalig und läuft von selbst aus, Standard kostet 10 US-Dollar pro Monat oder 100 US-Dollar pro Jahr, Lifetime gibt es ab 99 US-Dollar einmalig.
Kopfbereich: Buchstaben A bis E
- A und B: Kreuzen Sie an, ob das Formular als Lohnausweis oder als Rentenbescheinigung dient. Lohnausweis gilt auch für Verwaltungsratsbezüge und Ersatzeinkommen der Arbeitslosenversicherung.
- C (AHV-Nr., Geburtsdatum): 13-stellige AHV-Nummer links, Geburtsdatum rechts.
- D (Jahr): Das Kalenderjahr, für das der Lohn bescheinigt wird.
- E (von, bis): Eintritt und Austritt im Jahr. Die Lohnperiode ist auch bei ganzjähriger Anstellung anzugeben.
Ankreuzfelder F und G
- F (Unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort): ankreuzen, wenn der Arbeitsweg nichts kostet, etwa bei einem Geschäftsfahrzeug.
- G (Kantinenverpflegung / Lunch-Checks): ankreuzen, wenn Lunch-Checks abgegeben werden oder verbilligtes Essen im Personalrestaurant möglich ist.
Adresse und Beträge, Ziffern 1 bis 11
Im grossen Feld oben rechts steht die Adresse der angestellten Person. Beträge werden nur in ganzen Franken eingetragen (Hinweis H auf dem Formular).
| Ziffer | Inhalt auf dem Formular |
|---|---|
| 1 | Lohn bzw. Rente, soweit nicht unter Ziffer 2 bis 7 aufzuführen |
| 2.1 bis 2.3 | Gehaltsnebenleistungen: Verpflegung und Unterkunft, Privatanteil Geschäftsfahrzeug, andere (mit Art) |
| 3 | Unregelmässige Leistungen (mit Art) |
| 4 | Kapitalleistungen (mit Art) |
| 5 | Beteiligungsrechte gemäss Beiblatt |
| 6 | Verwaltungsratsentschädigungen |
| 7 | Andere Leistungen (mit Art) |
| 8 | Bruttolohn total bzw. Rente (Summe der Ziffern 1 bis 7) |
| 9 | Beiträge AHV/IV/EO/ALV/NBUV |
| 10.1 und 10.2 | Berufliche Vorsorge, 2. Säule: ordentliche Beiträge und Beiträge für den Einkauf |
| 11 | Nettolohn bzw. Rente, wird in die Steuererklärung übertragen |
Ziffer 8 ist laut Wegleitung das Total der Einkünfte aus den Ziffern 1 bis 7 vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge. Ziffer 11 ergibt sich aus Ziffer 8 abzüglich der Ziffern 9 und 10.
Ziffern 12 bis 15
- 12 (Quellensteuerabzug): Gesamtbetrag der Quellensteuer, nur bei Arbeitnehmenden, die an der Quelle besteuert werden.
- 13.1 (Effektive Spesen): 13.1.1 Reise, Verpflegung, Übernachtung und 13.1.2 Übrige (mit Art).
- 13.2 (Pauschalspesen): 13.2.1 Repräsentation, 13.2.2 Auto und 13.2.3 Übrige (mit Art).
- 13.3 (Beiträge an die Weiterbildung): Betrag, den der Arbeitgeber übernommen hat.
- 14 (Weitere Gehaltsnebenleistungen): Art der Leistung, die sonst nirgends Platz findet.
- 15 (Bemerkungen): Zusätze wie "Einer von zwei Lohnausweisen", wenn mehrere ausgestellt werden.
Unterschreiben und Weitergeben
Im Feld "Ort und Datum" tragen Sie Ort und Datum des Ausfüllens ein, daneben Name und genaue Anschrift des Arbeitgebers, die zuständige Person und deren Telefonnummer. Lohnausweise sind zu unterzeichnen. Bei vollautomatisiert erstellten Lohnausweisen kann laut Wegleitung auf die Unterschrift verzichtet werden. In PDF Editify fügen Sie die Unterschrift im Editor ein, bevor Sie die Datei herunterladen.
Der Lohnausweis ist für die angestellte Person bestimmt. Einige Kantone verlangen laut Wegleitung zusätzlich ein Exemplar direkt für die kantonale Steuerverwaltung. Die jeweils genannten Kantone finden Sie im Abschnitt IV der Wegleitung. Das Formular selbst gibt es auf der Website der ESTV. Mehr zum Unterschreiben von PDF-Dateien finden Sie unter PDF unterschreiben.
Fristen und Kosten
Laut Wegleitung ist der Lohnausweis jährlich auszustellen, bei Wegzug oder Todesfall der angestellten Person sofort. Eine feste bundesweite Abgabefrist nennt die Wegleitung nicht. Planen Sie so, dass Ihre Mitarbeitenden den Ausweis rechtzeitig für ihre kantonale Steuererklärung haben. Das Formular der ESTV ist kostenlos erhältlich, die Wegleitung wurde zuletzt für 2026 überarbeitet (Stand der Prüfung: 24. Oktober 2026). Wer einen Lohnausweis nicht oder falsch ausstellt, kann laut Wegleitung bestraft oder haftbar gemacht werden.
Häufige Fehler
- Cent-Beträge eintragen: Das Formular verlangt ganze Frankenbeträge.
- Naturalleistungen im Lohn verstecken: Verpflegung, Privatanteil Geschäftsfahrzeug und andere Vorteile gehören unter Ziffer 2, nicht in Ziffer 1.
- Summen nicht abgleichen: Ziffer 8 muss der Summe aus Ziffer 1 bis 7 entsprechen, Ziffer 11 dem Rest nach den Abzügen.
- Lohnperiode weglassen: Auch bei ganzjähriger Anstellung sind Eintritt und Austritt anzugeben.
- Art nicht benennen: Bei Ziffern mit Zeile "Art" fehlt sonst die Erklärung des Betrags.
- Alte Formularversion verwenden: Prüfen Sie Formular und Wegleitung auf der ESTV-Seite, bevor Sie ausstellen.
Fuente oficial: Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) / Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) · Versión: Form. 11 dfi 605.040.18N 01.21
Los formularios, plazos y tasas cambian. Antes de presentarlo, comprueba en el sitio web oficial que usas la versión vigente. Esta página no es asesoramiento legal ni fiscal.
Preguntas frecuentes
Wer muss in der Schweiz einen Lohnausweis ausstellen?
Jeder Arbeitgeber ist laut der Wegleitung der ESTV und der Schweizerischen Steuerkonferenz verpflichtet, jedem Arbeitnehmenden einen Lohnausweis auszustellen. Vorsorgeeinrichtungen, die eine Rente der zweiten Säule auszahlen, bescheinigen diese auf dem Formular 11 oder einem inhaltlich gleichen eigenen Formular.
Wie oft ist der Lohnausweis auszustellen?
Laut Wegleitung jährlich für das jeweilige Kalenderjahr und sofort bei Wegzug oder Todesfall der angestellten Person. Eine Aufteilung auf mehrere Ausweise ist grundsätzlich nicht zulässig.
Müssen Beträge im Lohnausweis in Rappen angegeben werden?
Nein. Auf dem Formular steht der Hinweis, dass nur ganze Frankenbeträge einzutragen sind.
Muss der Lohnausweis unterschrieben werden?
Ja, Lohnausweise sind laut Wegleitung zu unterzeichnen. Bei vollautomatisiert erstellten Lohnausweisen kann auf die Unterschrift verzichtet werden.
Muss der Lohnausweis auch an die Steuerverwaltung gehen?
Der Lohnausweis ist für die angestellte Person bestimmt. Einige Kantone verlangen laut Wegleitung zusätzlich ein Exemplar direkt für die kantonale Steuerverwaltung. Welche Kantone das betrifft, steht in Abschnitt IV der aktuellen Wegleitung.